Die genauen Einschreibefristen an Hochschulen hängen stark davon ab, ob es sich um zulassungsfreie Studiengänge handelt oder um Fächer, die durch einen Numerus Clausus (NC) zulassungsbeschränkt sind. Grundsätzlich beginnen die Semester meist im Sommer (ab März/April) und im Winter (ab September/Oktober), wobei die Fristen für die Bewerbung einige Monate vorher liegen.
Fristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC)
Für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung läuft die Bewerbung in der Regel über das Portal hochschulstart.de oder direkt über die Webseite der jeweiligen Hochschule. Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, folgende Stichtage (für die meisten Hochschulen) im Blick zu behalten:
- Für das Wintersemester: Bewerbungsschluss ist meist der 15. Juli
- Für das Sommersemester: Bewerbungsschluss ist meist der 15. Januar
Einige Hochschulen setzen jedoch eigene Fristen, die leicht abweichen können. Daher sollten sich Bewerberinnen und Bewerber immer frühzeitig auf der Website der Wunsch-Hochschule absichern.
Einschreibefristen bei zulassungsfreien Studiengängen
Bei zulassungsfreien Studiengängen ist meist keine vorherige Bewerbung nötig – hier erfolgt die Einschreibung (Immatrikulation) direkt. Die Fristen hierfür liegen typischerweise einige Wochen nach der Bekanntgabe der Abiturergebnisse. Viele Hochschulen akzeptieren Online-Immatrikulationen sogar bis kurz vor Semesterbeginn.