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Darf man mit allgemeiner Hochschulreife jede beliebige Fachrichtung studieren?

Mit der allgemeinen Hochschulreife (dem klassischen Abitur) steht Ihrem Kind grundsätzlich das gesamte Angebot an Universitäten und Hochschulen offen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass je nach Studienfach zusätzliche Anforderungen auf Ihr Kind zukommen können. Unterstützen Sie es dabei, sich frühzeitig Klarheit zu verschaffen.

Zugangsvoraussetzungen genau prüfen

Auch mit dem Abitur in der Tasche gibt es für manche Studiengänge noch Hürden. Neben dem Numerus Clausus (NC) verlangen einige Hochschulen weitere Nachweise, wie zum Beispiel:

  • Spezifische Eignungstests oder Aufnahmeprüfungen
  • Ein Portfolio (oft im künstlerischen oder gestalterischen Bereich)
  • Sprachnachweise oder bestimmte Praxiskriterien (wie ein Vorpraktikum)

Aktuelle und verbindliche Anforderungen finden Sie auf hochschulkompass.de oder direkt auf den Webseiten der Wunsch-Hochschulen.

Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus)

Viele stark nachgefragte Fächer sind zulassungsbeschränkt. Der NC ist dabei kein vorab festgelegter Notenwert, den man erreichen muss, sondern das Ergebnis vergangener Auswahlverfahren. Wenn der Notendurchschnitt Ihres Kindes nicht direkt ausreicht, können Wartesemester helfen. Die Zeit, die Ihr Kind beispielsweise mit einer Ausbildung oder einem Freiwilligendienst (FSJ/BFD) verbringt, wird dabei positiv angerechnet und kann die Chancen auf einen Studienplatz erhöhen. Auch die Agentur für Arbeit bietet hierzu wertvolle Beratungen an.

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