Logo: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen

Wann lohnt sich der Besuch von Ausbildungsmessen – und wo findet man diese?

Ein Besuch auf Ausbildungsmessen lohnt sich fast immer – ganz besonders dann, wenn Ihr Kind noch unsicher ist, welchen Beruf es ergreifen möchte. Diese Messen bieten die fantastische Gelegenheit, direkten Kontakt zu Unternehmen zu knüpfen und einen authentischen ersten Eindruck von verschiedenen Berufen zu gewinnen.

Die Vorteile eines Messebesuchs

Ihr Kind kann sich persönlich vorstellen, individuelle Fragen stellen und wertvolles Informationsmaterial mitnehmen. Viele Betriebe bieten zudem Mini-Bewerbungsgespräche oder Sofort-Beratungen an. So entstehen oft wertvolle Kontakte, die nicht selten in konkreten Praktikums- oder Ausbildungsangeboten münden.

Der ideale Zeitpunkt

Besonders sinnvoll ist ein Messebesuch in der 9. oder 10. Klasse, also noch bevor die eigentlichen Bewerbungsfristen für eine Ausbildung oder ein duales Studium beginnen. Aber auch, wer sich nach der Schule noch orientieren möchte, profitiert extrem von den Gesprächen vor Ort.

Tipp: Gute Vorbereitung ist die halbe Miete

Erstellen Sie gemeinsam im Vorfeld eine kleine Liste interessanter Betriebe, bereiten Sie ein paar gute Fragen vor und nehmen Sie aktuelle Bewerbungsunterlagen mit. Das erhöht die Chancen auf einen guten ersten Eindruck. Termine für Messen finden Sie meist über die Schule, die regionalen Kammern (IHK/HWK) oder die Agentur für Arbeit.

War diese Antwort hilfreich?
Schreiben Sie uns, damit wir besser werden können:
team@elternportal-nrw.de

Weitere häufige Fragen

hier
starten

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren, Social-Media-Funktionen bereitzustellen und unseren Datenverkehr zu analysieren. Wir teilen auch Informationen über Ihre Nutzung unserer Website mit unseren Analysepartnern. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie und Cookie-Richtlinie.