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Ausbildung

Nach der Schulzeit beginnt für viele Jugendliche ein neuer Lebensabschnitt – die Ausbildung. Sie ist der erste Schritt in die Arbeitswelt und bietet viele Wege und Möglichkeiten. Als Eltern können Sie Ihr Kind in dieser wichtigen Phase begleiten und unterstützen.

Kein Schulabschluss nötig – und Abschlüsse in NRW nachholen

Grundsätzlich ist kein bestimmter Schulabschluss gesetzlich vorgeschrieben, um eine Ausbildung zu beginnen. Viele Betriebe in NRW verlangen zwar in der Praxis oft einen Hauptschulabschluss oder mehr, aber es gibt zahlreiche Ausbildungsberufe, die auch ohne Schulabschluss zugänglich sind – etwa in Handwerk, Gastronomie oder Einzelhandel.
Zudem kann Ihr Kind während der Ausbildung in NRW einen Schulabschluss nachholen:

  • An Berufskollegs in NRW ist es möglich, parallel zur dualen oder schulischen Ausbildung den Erste Schulabschluss (früher Hauptschulabschluss (Klasse 9 oder 10)), den mittleren Schulabschluss (früher Realschulabschluss) oder sogar die Fachhochschulreife zu erwerben.
  • Die Volkshochschulen (VHS) in NRW bieten ebenfalls Kurse an, um Schulabschlüsse neben der Ausbildung nachzuholen. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der VHS NRW.

Welche Arten von Ausbildung gibt es?

In Deutschland gibt es zwei Hauptformen der Ausbildung: die duale Ausbildung und die schulische Ausbildung. Beide führen zu einem anerkannten Berufsabschluss, unterscheiden sich aber im Aufbau.

Betriebliche (duale) Ausbildung

Die duale Ausbildung findet in einem Betrieb und im Berufskolleg statt. Ihr Kind lernt also praktisch im Unternehmen und erhält zugleich theoretisches Wissen in der Schule. Der Ausbildungsbetrieb zahlt eine monatliche Vergütung. Diese Form der Ausbildung ist in Deutschland sehr verbreitet und bietet gute Chancen auf eine spätere Übernahme oder Anstellung.

  • Vorteile: frühzeitige Praxiserfahrung, eigenes Einkommen, gute Berufsaussichten.

Schulische Ausbildung

Bei einer schulischen Ausbildung besucht Ihr Kind ein Berufskolleg oder eine andere Fachschule. Es gibt keinen Betrieb, der ausbildet – dafür stehen Unterricht und Praktika im Vordergrund. Schulische Ausbildungen gibt es vor allem im Gesundheits-, Sozial- oder Medienbereich, zum Beispiel als Erzieherin oder Erzieher, Physiotherapeutin oder Physiotherapeut oder als Gestaltungstechnische Assistentin bzw. Gestaltungstechnischer Assistent. Im Unterschied zur dualen Ausbildung gibt es hier meist keine Ausbildungsvergütung. Je nach Ausbildung kann sogar Schulgeld anfallen. Fördermöglichkeiten wie BAföG können hierbei helfen.

Duale und schulische Ausbildungsberufe

Es gibt sehr viele verschiedene Ausbildungsberufe in Deutschland. Übersichten dazu finden Sie beispielsweise auf der Webseite der Arbeitsagentur. Um zu schauen, welche Ausbildung infrage kommt, gibt es einige Tests, die Interessen und Stärken abfragen und dazu passende Berufe vorschlagen, zu finden ebenfalls bei der Arbeitsagentur.

Ausbildungsplatzsuche und Bewerbungsschreiben

Viele Jugendliche wissen noch nicht genau, wohin es beruflich gehen soll. Eltern können helfen, indem sie gemeinsam mit ihrem Kind über Stärken, Interessen und Wünsche sprechen und das Bewerbungenschreiben unterstützen. Hilfreich Links finden Sie hier.

Gemeinsam nach passenden Ausbildungsstellen suchen

Ob über regionale Portale, die Jobbörse der Agentur für Arbeit, die Webseiten der Kommunen oder direkt bei potenziellen Arbeitgebenden: In NRW gibt es viele Wege, freie Ausbildungsplätze zu finden. Sie als Eltern können unterstützen, indem Sie gemeinsam mit Ihrem Kind recherchieren, Suchbegriffe erklären oder bei der Auswahl geeigneter Stellen beraten (weiter zu hilfreichen Links). In der Regel bewirbt man sich 6 bis 12 Monate vor Ausbildungsbeginn auf eine Stelle. Der Ausbildungsstart ist zumeist der 1. August. Bei einer schulischen Ausbildung erfolgt die Bewerbung direkt beim Berufskolleg. Informieren Sie sich hierzu am besten beim Wunsch-Berufskolleg vor Ort.

Unterstützung beim Bewerbungsschreiben

Viele Jugendliche schreiben zum ersten Mal eine Bewerbung – und fühlen sich entsprechend unsicher. Sie als Eltern können hier wertvolle Hilfe leisten, indem Sie:

  • gemeinsam Formulierungen durchgehen,
  • auf eine klare Struktur achten,
  • Rechtschreibung und Vollständigkeit prüfen
  • und beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützen.

Wichtig ist dabei, dass die Bewerbung weiterhin die Persönlichkeit des Kindes widerspiegelt. Unterstützung finden Sie hier.

Vorstellungsgespräch und Einstellungstests

Ein kurzes Rollenspiel oder ein gemeinsames Durchgehen typischer Fragen kann Jugendlichen viel Sicherheit geben. Eltern können Feedback geben, auf Körpersprache achten und Mut machen, authentisch zu bleiben. Zudem können Sie bei der Vorbereitung auf Einstellungstests helfen, indem Sie gemeinsam recherchieren und Testsituationen zu Hause üben.

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Mit Beginn der Ausbildung wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen, in dem Rechte und Pflichten geregelt sind. Ihr Kind hat zum Beispiel Anspruch auf eine sorgfältige Ausbildung, Pausen und Urlaub. Gleichzeitig ist es verpflichtet, pünktlich zu erscheinen, das Berufskolleg zu besuchen und die vereinbarten Aufgaben zu erfüllen. Eine gute Kommunikation mit dem Betrieb ist entscheidend für ein gelungenes Miteinander.

Ausbildungs-BAföG

Nicht nur im Studium, sondern auch bei einer Ausbildung kann Anrecht auf BAföG bestehen. Das BAföG ist eine staatliche Förderung, die jungen Menschen ermöglicht, eine schulische oder berufliche Ausbildung zu absolvieren – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Ein Anspruch besteht immer dann, wenn der notwendige Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen, Vermögen oder das Einkommen der Eltern gedeckt werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Website zum BAföG.

Wenn die Ausbildung nicht passt

Manchmal läuft es nicht rund. Wichtig ist, zuerst die Ursache zu finden: Liegt es an den Aufgaben, dem Betrieb oder vielleicht an der Berufswahl selbst? Ein Gespräch mit der Ausbildungsleitung, dem Berufskolleg oder der Berufsberatung kann helfen, Lösungen zu finden. In größeren Unternehmen gibt es häufig eine JAV (Jugend- und Auszubildenden-Vertretung), die in genau diesen Fällen unterstützt.

Bevor Ihr Kind kündigt, sollte es nach Alternativen suchen – etwa einen Wechsel in einen anderen Betrieb oder ein Praktikum, um neue Eindrücke zu sammeln. In einer anschließenden Bewerbung sollte der Wechselgrund offen, aber sachlich genannt werden. Wenn eine Kündigung unvermeidbar ist, muss sie immer schriftlich erfolgen, dabei müssen Fristen eingehalten werden, Informationen dazu finden Sie im Ausbildungsvertrag. Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen wichtige Gründe angegeben und belegt werden – zum Beispiel, wenn der Betrieb gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt oder wiederholt ausbildungsfremde Tätigkeiten verlangt. Belege wie Dienstpläne oder das Berichtsheft können dabei wichtig sein.

Auslandsaufenthalt während der Ausbildung

Ein Teil der Ausbildung kann auch im Ausland stattfinden. Solche Aufenthalte fördern Selbstständigkeit, Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen. Viele Kammern und Austauschprogramme unterstützen Auszubildende dabei – zum Beispiel über Angebote wie meinAuslandspraktikum.de oder „Berufsbildung ohne Grenzen“. Zur Förderung von Auslandsaufenthalten in der Ausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie das Erasmus-Programm und die Option, Auslands-BAföG zu beantragen.

Viele SprachenEine Sprechblase zeigt nacheinander Begrüßungen in verschiedenen Sprachen.Hallo!Hello!Merhaba!!مرحباПривет!Вітаю!Cześć!

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