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Praktikum – erste Einblicke in die Arbeitswelt
Ein Praktikum gibt Schülerinnen und Schülern einen konkreten Einblick in Berufe und Arbeitsabläufe. Ihr Kind sammelt Erfahrungen, entdeckt Stärken und Interessen und knüpft erste Kontakte zu Betrieben. Sie können in allen Phasen unterstützen – von der Vorbereitung bis zur Auswertung.
Was ist ein Praktikum?
Ein Praktikum ist eine zeitlich begrenzte Mitarbeit in einem Betrieb. Dies können ein bis drei Wochen am Stück oder mehrere Tage in der Woche über einen längeren Zeitraum sein. Ziel ist es, Berufe kennenzulernen, praktische Erfahrungen zu sammeln und herauszufinden, was zum eigenen Kind passt. Zusätzlich können die Kinder erste Kontakte knüpfen, sich mit Fachleuten austauschen und ein Gefühl dafür bekommen, welche Tätigkeiten ihnen Freude bereiten. Ebenfalls kann ein Praktikum auch die Möglichkeit sein, einen potenziellen Ausbildungsbetrieb kennenzulernen.
Ziele und rechtliche Grundlagen
Das Schulpraktikum ist Teil der schulischen Beruflichen Orientierung. Die Schule setzt den Zeitraum fest und informiert über Regeln zu Dauer, Arbeitszeiten und Sicherheit. In der Regel dauert das Praktikum ein bis drei Wochen. Ein freiwilliges Praktikum in den Ferien ist zusätzlich möglich. Dieses ist keine Schulveranstaltung und folgt den Vereinbarungen zwischen Betrieb und Praktikant.
Versicherung
- Schulpraktikum: Schülerinnen und Schüler sind auf dem direkten Hin- und Rückweg sowie während des Praktikums über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung versichert.
- Haftpflichtversicherung: Falls eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, trägt der Schulträger die Kosten (§94 Abs. 1 SchulG – BASS 1-1)
- Freiwilliges Ferienpraktikum: Schülerinnen und Schüler sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert; es besteht jedoch keine Haftpflichtversicherung über den Schulträger. Eventuelle Schäden werden – je nach Situation – von der Haftpflichtversicherung des Betriebes oder des/der Praktikant*in bzw. seiner/ihrer Eltern übernommen.
Bezahlung
- Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht (§ 22 Abs. 2 MiLoG).
- Ab einem Zeitraum von drei Monaten muss bei freiwilligen Praktika ein Gehalt gezahlt werden.
- Eine Vergütung muss nicht gezahlt werden, ein freiwilliges (finanzielles) Dankeschön ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Schulpraktikum oder freiwilliges Praktikum?
- Schulpraktikum: verpflichtend, von der Schule organisiert (häufig in Klasse 8 – 10 & in der Sek II).
- Freiwilliges Praktikum: zusätzlich, meist in den Ferien; vertieft Erfahrungen oder ermöglicht Einblicke in weitere Berufe.
Wie findet mein Kind ein Praktikum?
Viele Schulen unterstützen mit Listen oder Kontakten. Ergänzend helfen lokale Recherchen und Online-Portale:
Tipp: Die Kommunalen Koordinierungstelle Ihrer Stadt/Kreises führt ggf. ein Praktikumsportal und pflegt Kontakte in die Wirtschaft. Fragen Sie vielleicht auch in Ihrem eigenen Umfeld oder in Ihrer Region nach – bei Handwerksbetrieben, Geschäften, sozialen Einrichtungen oder Verwaltungen. Die Schule kann auch unterstützen und ggf. Kontakte vermitteln.
Jugendarbeitsschutz
Bei Jugendlichen greifen besondere Arbeitsschutzmaßnahmen. Hier finden Sie eine Übersicht: Leitfaden Schülerbetriebspraktikum (PDF)
Häufige Fragen zum Thema Praktikum
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